Therapiezentrum Königsdorf - Praxis für Physiotherapie und Krankengymnastik

Sie haben Fragen in irgendeiner Angelegenheit?

Wir haben für Sie die meist gestellten Fragen zusammen gefasst. Sollten Sie jedoch noch welche haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Praxisbesuch

  1. Was muss ich beim ersten Termin beachten?
    • Bei dem ersten Besuch benötigen wir:
    • Ihre Verordnung vom Arzt (Gesetzlich versicherte Patienten sollen auf Veranlassung der Krankenkasse innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung mit der Behandlung beginnen, bei berufsgenossenschaftlichen Verordnungen (Arbeitsunfall) bereits nach 7 Tagen und bei Verordnungen von der Bundeswehr innerhalb von 3 Wochen. Wir sind verpflichtet, diese Vorgaben der Krankenkassen einzuhalten.)
    • Ihre Versichertenkarte
    • Geld für die Zuzahlung ( Bei jeder ausgestellten Verordnung müssen wir von Ihnen eine Zuzahlung abhalten. Diese ziehen wir Ihnen im Namen der Krankenkasse ein.)
    • Befreiungsausweis für das laufende Kalenderjahr (Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, benötigen wir von Ihnen den Befreiungsausweis )
    • Ein Handtuch für die Behandlungsbank
    • flexible Kleidung ( bei einer Geräteverordnung, zusätzlich saubere Sportschuhe)
    • Unser ausgefülltes Patienteninformationsblatt ( Dieses finden Sie unter der Rubrik: Erster Besuch – Downloads. Sie können es uns auch im vorab per Mail zusenden. Es erspart für Sie und uns viel Zeit.)
    • Eventuelle Arztberichte von Voruntersuchungen
  2. Bekomme ich spontan eine Behandlung ohne Termin?
    • Eine Behandlung ohne vorherige Terminvergabe ist bei uns leider nicht möglich. Um Ihnen die Wartezeit zu ersparen, ist jede Behandlung nur nach Termin möglich.
    • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es in Ausnahmefällen trotz Terminvereinbarung zu geringen Wartezeiten kommen kann.

Verordnung

  1. Was muss ich beachten, wenn die Verordnung älter wie 28 Tage ist.
    • Sind die 28 Tage nach Ausstellung der Verordnung überschritten, müssen Sie noch mal zu Ihrem Arzt gehen und diese neu datieren bzw. ausstellen lassen.
  2. Wie viel kostet es mich als Privatpatient bzw. Selbstzahler eine Behandlung in der Praxis durchzuführen?
    • Privatversicherte Patienten, bzw. Selbstzahler, die unser Behandlungsspektrum in Anspruch nehmen möchten, können sich an unserer Preisliste orientieren.
    • Ihnen werden eine Honorarvereinbarung sowie die aktuelle Preisliste zur Kenntnisnahme vorgelegt.
    • Die Begleichung der Rechnung kann durch eine EC-Kartenzahlung, bar oder auf Rechnung erfolgen.

Behandlung

  1. Was passiert wenn ich meinen Termin verpasst habe?
    • In der Regel können kurzfristig abgesagte Termine nicht neu vergeben werden. Es ist uns daher wichtig, dass Sie uns bei einer Terminabsage diesen in dringenden Fällen spätestens jedoch 24 Stunden zuvor absagen.Gerne können Sie uns hierfür anrufen, eine E-Mail schicken oder auch auf unsere Mailbox sprechen.
      Für den Fall, dass reservierte Termine ohne Absage binnen 24 Stunden vor Termin nicht wahrgenommen werden, wird der Termin in Höhe von der Behandlungseinheit Ihnen privat in Rechnung gestellt.
      Bei Behandlungen, die länger als 20 Minuten gehen, kann der Betrag höher ausfallen.
      Rechtlich begründet sich der Anspruch auf ein Ausfallhonorar auf § 615 BGB.Sie erhalten von uns einen neuen Behandlungstermin für den verpassten. Für den verpassten Termin darf keine Unterschrift geleistet werden.
  2. Wie lange dauert eine Behandlung?
    • Die Behandlungsdauer richtet sich immer nach der Heilmittel Leistung die der Arzt angesetzt hat. In der Regel dauert die Behandlungseinheit ca.20 Minuten. Wie viel Sie in Wirklichkeit benötigen erfahren Sie bei der Terminvergabe.
  3. Wie lange ist meine Verordnung gültig?
    • Gesetzlich versicherte Patienten sollen auf Veranlassung der Krankenkasse innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung mit der Behandlung beginnen, bei berufsgenossenschaftlichen Verordnungen (Arbeitsunfall) bereits nach 7 Tagen und bei Verordnungen von der Bundeswehr innerhalb von 3 Wochen. Wir sind verpflichtet, diese Vorgaben der Krankenkassen einzuhalten.
  4. Muss ich eine Zuzahlung leisten für die ausgestellte Verordnung?
    • Der Entfall der Praxisgebühr in der Arztpraxis für gesetzlich Versicherte Patienten ab Januar 2013 betrifft nicht die Zuzahlung in Physiotherapiepraxen. Die fällige Zahlung aufgrund einer Heilmittelverordnung ist keine „Praxisgebühr“, sondern eine Verordnungsgebühr und ist im Sozialgesetzbuch V geregelt (§ 32 Abs. 2 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V).
      Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie für Heilmittelverordnungen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro (pro Verordnung) leisten müssen. Selbstverständlich wird dies quittiert.
      Dieser Betrag verbleibt nicht bei uns, sondern wird an die Krankenkasse abgeführt!
      Die Zuzahlung ist beim ersten Termin zu begleichen. Dies können Sie bei uns Bar oder mit der EC-Karte tätigen.
      Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung und Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit. Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG), Bundeswehr sowie bei Privatverordnungen sind ebenfalls keine Zuzahlungen zu leisten.

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Kontaktieren Sie uns und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.